Allgemeine Geschäftsbedingungen Expotrade Group GmbH
1. Geltungsbereich
Alle Lieferungen und Leistungen der Firma Expotrade Group Handelsg.m.b.H (im Folgenden als Expotrade bezeichnet) erfolgen ausschließlich zu den nachstehend aufgeführten Bedingungen,
wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Andere Vereinbarungen, worunter insbesondere mündliche Abmachungen mit Mitarbeitern der Expotrade und insbesondere
widersprechende Geschäftsbedingungen, wie Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, fallen, haben nur dann Gültigkeit, wenn sie von Expotrade ausdrücklich bestätigt werden.
Diese AGB gelten auch für weitere und alle zukünftigen Geschäfte, ohne dass es in jedem Einzelfall einer neuerlichen Vereinbarung bedarf.
2. Angebote / Auftragsbestätigung / Abänderungen
Die Angebote von Expotrade sind unverbindlich und freibleibend. Mit einem freibleibenden Angebot ist gemeint, dass sich Expotrade es sich vorbehält, ein Auftragsschreiben auch dann
abzulehnen, wenn es den Bedingungen des Angebots entspricht. Ein Vertragsabschluss kommt erst durch schriftliche Auftragsannahme durch Expotrade zustande.
Im Falle von individuell bedrucktem Material bestätigt Expotrade durch die Auftragsbestätigung die vom Auftraggeber vorgelegte Layoutvorlage / Artwork. Nach Auftragsbestätigung können Abänderungen der Layoutvorlage / Artwork nur nach Rücksprache und mit der Zustimmung durch Expotrade und je nach Auftragsstatus berücksichtigt werden. Der bis dahin in der Auftragsbestätigung genannte Liefertermin (Siehe Punkt 5) verliert durch diese nochmalige, im Nachhinein veranlasste, Abänderung seine Gültigkeit.
3. Grafikvorlagen / Entwürfe
Alle angegebenen Druckpreise verstehen sich unter der Voraussetzung beigestellter Grafikvorlagen, die entsprechend unserem „Merkblatt zur Datenaufbereitung“ grafisch aufbereitet
sind. Notwendige grafische Bearbeitungen, weil zum Beispiel verwendete Schriften und Logos nicht in Vektoren (Kurven) umgewandelt sind, werden nach aktuellem
Grafik-Stundensatz in Rechnung gestellt.
Bei den Druckdaten haftet der Auftraggeber dafür, dass keine Urheber-Warenzeichen und sonstige Schutzrechte dritter Personen verletzt werden. Erfolgen Lieferungen nach Zeichnungen oder sonstigen Angaben und Unterlagen des Auftraggebers und werden hierdurch Schutzrechte Dritter verletzt, stellt der Auftraggeber Expotrade von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
Zeichnungen und Entwürfe, ebenso Behelfsschablonen, Filme sowie sonstige Gestaltungsvorlagen, die bei Expotrade gefertigt werden, verbleiben im Eigentum von Expotrade und dürfen nur im Einvernehmen mit uns verändert werden bzw an Dritte weitergegeben werden. Druckunterlagen für Siebdruck (Filme) werden drei Jahre aufbewahrt. Für Folgeaufträge wird ein Kostenanteil zur Reaktivierung dieser Druckdaten, nach aktuellem Grafik-Stundesatz, in Rechnung gestellt.
4. Druck
Bei Produktion von individuell bedrucktem Material nach Vorlage des Auftraggebers wird Expotrade diese so gut wie möglich reproduzieren. Farbangaben haben ausschließlich mittels
PANTONE C (Coated) Farbdefinition zu erfolgen und werden nach dem Farbsystem PANOTONE C (Coated) bestmöglich angeglichen.
Sollten vom Auftraggeber keine genauen Farbangaben gemacht werden können, wird Expotrade diese so gut wie möglich der Vorlage anpassen. Bei Reklamation von größeren Farbabweichungen wird der Pantone-Fächer zur Ermittlung einer möglichen Farbdifferenz herangezogen.
Sollte der Auftraggeber eine Nachbestellung von bereits produziertem Material tätigen, kann es sein, dass das neue gelieferte Stoff-Material farblich nicht zu 100% identisch mit der bereits gelieferten Ware ist. Technisch bedingt kann jede Stoff-Charge leichte Farbunterschiede aufweisen. In einem solchen Fall gilt das nachbestellte Werk auch dann als ordnungsgemäß produziert, wenn es leichte Farbunterschiede aufweist, wodurch Expotrade rechtlich nicht belangt werden kann.
5. Lieferung / Leistungszeit
Die Angaben der Lieferzeit erfolgt ausschließlich in Werktagen. Sobald die Lieferung dem Auftraggeber am Erfüllungsort zur Verfügung gestellt wird, geht alle Gefahr für Versand und
Transport auf den Auftraggeber über. Liefertermine oder –fristen bedürfen der Schriftform. Liefertermine verstehen sich als Richtwert. Diesbezüglich wird durch einen vereinbarten
Liefertermin das Geschäft noch nicht zu einem Fixgeschäft; die vereinbarten Liefertermine werden aber nach Möglichkeit eingehalten.
Bei der Bestellung von individuell bedrucktem Material (Dächer, Seitenwände etc.) beginnt die von Expotrade angegebene Lieferfrist erst dann zu laufen, wenn der Auftraggeber sämtliche für die Bearbeitung des Materials notwendigen Unterlagen, insbesondere die Layoutvorlage/ Artwork (Grafikvorlage), bereitgestellt hat und diese durch Expotrade bestätigt wurde.
Gerät Expotrade in Verzug, so hat der Auftraggeber zunächst schriftlich eine Nachfrist von 5 Werktagen zu gewähren. Erfolgt die Lieferung auch innerhalb der angemessenen Nachfrist nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag unverzüglich zurücktreten, was der Auftraggeber schriftlich an Expotrade mitzuteilen hat. Weitere Ansprüche, gleich welcher Art (auch nicht aus dem Titel des Schadenersatzes), stehen dem Auftraggeber nicht zu.
Sollte ein Auftraggeber die Ware selbst bei Expotrade abholen oder durch einen Beauftragen abholen lassen und die Ware aus der Europäischen Union exportieren, so ist der
Auftraggeber respektive der Beauftragte verpflichtet, den Export-Nachweis (gestempeltes Ausfuhrzollformular) an Expotrade im Original zu übermitteln.
6. Warenübernahme/Verpflichtung des Auftraggebers
Die Abholung bzw. Übernahme der bestellten Ware hat durch den Käufer spätestens bis 14 Tage nach Warenbereitstellung zu erfolgen. Befindet sich der Auftraggeber in Abnahmeverzug,
ist Expotrade berechtigt dem Käufer bis zur Warenübernahme, eine Standgebühr (Lagergebühr) pauschal in Höhe von Euro 15,00 / je m2 und angefangenem Kalendertag in Rechnung zu
stellen.
7. Reklamation / Gewährleistung / Haftung
Der Auftraggeber hat die Ware bei Übernahme umgehend und sorgfältig auf Vollständigkeit und Mängel zu überprüfen.
Etwaige Mängel sind innerhalb von fünf Werktagen nach Erhalt der Ware schriftlich unter Übersendung eines Musters der beanstandeten Ware oder sonstiger Nachweis (z.B.: Digitalfoto) an Expotrade zu übermitteln. Verborgene Mängel sind auf die gleiche oben beschriebene Art und Weise unverzüglich nach deren Entdeckung anzuzeigen. Unterlässt der Auftraggeber diese Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt.
Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Gerechtfertigte Reklamationen berechtigen nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern lediglich eines aliquoten Teils des zu zahlenden Betrages. Selbständig getätigte Veränderungen an unseren Produkten schließt jede Gewährleistung aus. Für anerkannte fehlerhafte Lieferungen leisten wir Ersatz oder setzen die mangelhaften Teile instand. Sofern ein Mangel auch durch wiederholte Nachbesserung nicht beseitigt werden kann, kann der Käufer eine Ersatzlieferung oder Minderwert verlangen.
Die Rücksendung beanstandeter Ware bedarf der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von Expotrade und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Eine Schadenshaftung von Expotrade ist bei leichter und schlichter grober Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Für Folgeschäden, insbesondere entgangene Gewinne haftet Expotrade nicht.
Die Produktion von individuell bedrucktem Material entsprechend den Vorlagen des Auftraggebers erfolgt so detailgetreu wie möglich. Abweichungen in Farbe und Darstellung im normalen Rahmen, bedingt durch die technischen Möglichkeiten im Textildruck und den unterschiedlichen Farbausfall bei verschiedenartigen Grundmaterialien, müssen wir uns vorbehalten und können daher vom Auftraggeber nicht reklamiert werden (Siehe auch Punkt 4). Dies gilt auch für Andruckmuster im Vergleich zur Serienfertigung.
Technisch bedingt kann es vorkommen, dass Drucke - oder auch Stoffe selbst - in gefaltetem Zustand aufeinander abfärben können. Bei Stoffen kann dies speziell bei Mehrfarbigkeit vorkommen. Expotrade weist den Auftraggeber hiermit ausdrücklich auf eine solche Möglichkeit hin, übernimmt jedoch keinerlei Haftung für Beschädigungen dieser Art, da dies den aktuellen technischen Möglichkeiten entspricht.
Für Schäden, die auf unsachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zurückzuführen sind, leistet Expotrade keine Gewähr. Werden Mängel behauptet, die aus Sicht von Expotrade auf unsachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zurückzuführen sind, hat der Auftraggeber die sachgemäße Lagerung, Verwahrung, Verwendung oder Transport zu beweisen.
8. Preis
Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, exkl. Gesetzlicher Mehrwertsteuer, ab Werk. Sofern nichts anderes angegeben ist, gelten die am Tag der Auftragserteilung gültigen Preise.
Wurden Preise vereinbart und ändern sich die Kosten, auf denen diese Preise basierten, ist Expotrade berechtigt, die Preise entsprechend der Änderung der Kosten nach
geschäftsüblichen Kalkulationskriterien anzupassen.
Alle Steuern, Zölle und sonstigen Abgaben, die der Auftraggeber anlässlich der Übernahme der Lieferung zu entrichten hat, sind von ihm selbst zu tragen, es sei denn, Expotrade hat
sich ausdrücklich schriftlich zur Übernahme verpflichtet.
9. Zahlung und Verzug
Erfüllungsort für die Zahlung ist der Firmensitz von Expotrade in 6842 Koblach, Österreich.
Ist nichts anderes vereinbart, ist der Rechnungsbetrag, ohne jeden Abzug, sofort nach Erhalt der Rechnung fällig und in der angeführten Währung an Expotrade zu zahlen. Zugestandene Skontoabzüge sind unzulässig, wenn noch ältere und bereits fällige Rechnungen offen stehen. Wechselzahlungen sind nur zulässig, wenn sie mit uns vereinbart wurden. Zahlungen werden auch bei anderslautender Widmung stets auf die älteste Schuld und die daraus resultierenden Zinsen und Kosten angerechnet.
Für den Fall eines Verzuges verpflichtet sich der Auftraggeber Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu bezahlen. Alle Mahn- und Inkassospesen sowie Kosten anwaltlicher Interventionen sind zu ersetzen. Eine Aufrechnung, Zurückbehaltung oder Minderung gegen Ansprüche von Expotrade ist nur mit rechtskräftig festgestellten oder ausdrücklich schriftlich anerkannten Gegenforderungen zulässig.
10. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller den Auftraggeber betreffenden Pflichten, insbesondere bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises im Eigentum
von Expotrade (Vorbehaltsware).
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Vorbehaltsware weiter zu veräußern. Die Berechtigung erlischt, wenn der Auftraggeber in Zahlungsverzug gerät oder er Sorge haben muss, dass er die Forderung von Expotrade bei Fälligkeit nicht zur Gänze bedienen kann.
Wird Vorbehaltsware vom Auftraggeber weiterveräußert, tritt er bereits jetzt sämtliche ihm aus der Weiterveräußerung oder sonstigen Verwertung zustehenden Forderungen bis zur Höhe der Kaufpreisforderung von Expotrade an Expotrade ab. Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers – insbesondere bei Zahlungsverzug – ist
Expotrade berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen und gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Auftraggebers gegenüber Dritten zu verlangen. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch Expotrade liegt kein Rücktritt vom Vertag vor.
11. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für sämtliche Leistungen und Lieferungen aus diesem Vertrag ist der Firmensitz von Expotrade in 6842 Koblach, Österreich.
Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen Expotrade und dessen Auftraggebern ist Feldkirch, Österreich. Dies gilt auch für den Anwendungsbereich des Übereinkommens von Lugano oder der EuGVVO
12. Schlussbestimmungen
Alle Rechtsbeziehungen zwischen Expotrade und dem Auftraggeber unterliegen materiellem österreichischem Recht. Das UN-Kaufrecht ist ausgeschlossen. Sollten einzelne Bestimmungen
dieser Bedingungen unwirksam sein, oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Diese Bedingungen sind grundsätzlich auf den Geschäftsverkehr mit Unternehmen abgestellt. Für Verbraucher im Sinne des § 1 (1) Z 2 Konsumentenschutzgesetz gelten sie nur insoweit, als sie nicht den dortigen zwingenden Bestimmungen widersprechen.
Expotrade Group GmbH
Herrschaftswiesen 17, A-6842 Koblach, Austria
T: +43 5523 54 0 10
F: +43 5523 54 0 10 – 6
E: office@expotrade.at
I: www.expotrade.at
UID: ATU53556307
Firmenbuchnummer: FN 218216g
Firmenbuchgericht: LG Feldkirch


